Ausbildungsinhalte vom 19. – 36 Monat
• Übernahme und Abfahrkontrolle durchführen
• Fehler am Fahrzeug feststellen, beschreiben und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
• Transportspezifische Skizzen anfertigen
• Transportgut nach Art und Menge und hinsichtlich offener Mängel prüfen und bei Beanstandungen entsprechende Maßnahmen einleiten
• Das Fahrzeug be- und entladen, die Ladung stauen und sichern
• Fahrzeug und Beförderungspapiere auf Gültigkeit und Vollständigkeit prüfen
• Beförderung sicher und wirtschaftlich durführen und Maßnahmen bei besonderen Vorkommnissen ergreifen
• Fahrverhalten entsprechend den Gefahrenquellen im Straßenverkehr ausrichten
• Kontrollinstrumente ablesen und bedienen, Informationen auswerten und evt. Maßnahmen ergreifen
• Fahrzeugkombinationen und Sattelkraftfahrzeuge der Klasse CE mit einer Mindestlänge von 16 Meter im öffentlichen Straßenverkehr, sicher und wirtschaftlich zu führen
• Verkehrsvorschriften über Lenk- und Ruhezeiten im In- und Ausland einhalten
• Qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen ergreifen
Fahrerlaubnis der Klasse C1 :
• Kraftfahrzeuge von mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg.
Fahrerlaubnis der Klasse C1E:
• Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg
• In Kombination darf die Gesamtmasse 12 t nicht überschreiten.
Mindestalter:
• Nach der Fahrerlaubnisverordnung 18 Jahre, Im Rahmen der Ausbildung mit 18 Jahren!
• ( mit 17 ½ Jahren kann mit der Fahrschule begonnen werden )