Ausbildungsinhalte 1.-18. Monat :
• Funktionsweise der Fahrzeuge erklären
• Betriebsanleitungen anwenden
• Verkehrssicherheit beurteilen
• Fahrzeuge und Zubehör warten und pflegen
• Betriebsstoffe kontrollieren, wechseln, auffüllen und der Entsorgung zuführen
• Fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
• Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen
• Funktionen des Betriebes in der logistischen Kette beachten
• Arbeitsabläufe unter Beachtung betrieblicher Vorgaben erledigen
• Straßenkarten und Stadtpläne anwenden
• Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
• Termine planen und abstimmen
• Fahrten unter wirtschaftlichen Aspekten planen und organisieren
• Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung
Fahrerlaubnis der Klasse B :
• Kraftfahrzeuge von nicht mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg.
Fahrerlaubnis der Klasse BE:
• Kombination aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt.
Mindestalter:
• Nach der Fahrerlaubnisverordnung 18 Jahre, Im Rahmen der Ausbildung mit 17 Jahren!
• ( mit 16 ½ Jahren kann mit der Fahrschule begonnen werden )