Camping- und Sportanhänger haben meist ein Gewicht, das zusammen mit dem Zugfahrzeug die
Obergrenze von 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse überschreitet, die mit der Klasse B gefahren werden dürfen. Vor allem für Besitzer von solchen Anhängern sieht das neue Führerscheinrecht eine
Erleichterung vor:
Hat die
Fahrzeugkombination nicht mehr als 4.250 kg zulässige Gesamtmasse, kann nach Durchführung einer Fahrerschulung die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen
werden.
Damit ist dokumentiert, dass der Führerscheininhaber mit der Klasse B Gespanne bis zu 4.250
kg fahren darf. Andernfalls müsste der Bewerber die Anhängerklasse BE (mit Ausbildung und Prüfung) erwerben, die es erlaubt, Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse zu
führen.