Mit der Klasse B darf man ein Gespann fahren, welches maximal 3.500 kg zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger haben darf. Auf ein bestimmtes Gewichtsverhältnis zwischen den beiden
Fahrzeugen des Gespanns kommt es nicht mehr an. Erwirbt man ab dem 19.01.2013 die Klasse B, kann das bedeuten, dass man keinen zusätzlichen Führerschein der Klasse BE für Anhänger mit mehr als
750 kg zulässiger Gesamtmasse benötigt, sofern die Obergrenze von 3.500 kg für das Gespann nicht überschritten wird.